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SO ARBEITEN WIR
Wir von tri-via verfolgen den pädagogischen Ansatz der systemischen Kinder- und Jugendhilfe, bei dem der junge Mensch mit seinen Bedürfnissen und Entwicklungsaufgaben im Mittelpunkt steht und bei dem alle Systeme (Familie, Schule, Jugendamt, etc.) einbezogen werden. Mit genügend Zeit und Geduld können wir wirksame und nachhaltige Ergebnisse erreichen. Dabei legen wir Wert auf eine straffreie, systemische Sozialpädagogik. Krisen können als Chance genutzt werden, um neue Handlungs- und Lösungsstrategien zu entwickeln und schrittweise anzuwenden. Mit dieser Philosophie ist es uns möglich, sich den Jugendlichen sowohl fachlich fundiert als auch menschlich zuzuwenden.
Das humanistische Weltbild und der inklusive Denkansatz sind ein wichtiger Eckpfeiler unserer Arbeit. Dabei spielen die Einzigartigkeit des Individuums und die freie Entfaltung der Kinder und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Wir betrachten jeden Menschen als einmalig und wertvoll und gehen davon aus, dass jeder Fähigkeiten besitzt, die unsere Gesellschaft bereichern können.
Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist der Hilfeplan der Kinder und Jugendlichen, welcher in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und unter Einbeziehung der Klientel erarbeitet wird. Dabei steht das Kind bzw. die/der Jugendliche im Vordergrund. Seine Vorstellungen und Bedürfnisse werden sowohl bei der Zielvereinbarung als auch bei der Arbeit an der Zielerreichung stets berücksichtigt. Ein zuverlässiges und kontinuierliches Beziehungsangebot, Respekt, Authentizität, Zuwendung, Anerkennung jeder einzigartigen Persönlichkeit, Stärkung der individuellen Ressourcen und Interessen, sowie Geduld gegenüber den Kindern und Jugendlichen zeichnen unser pädagogisches Handeln aus.
Das kulturell übergreifende Zusammenleben in der Wohngemeinschaft hat wichtige Auswirkungen auf jeden Mitbewohner, da die Jugendlichen miteinander und voneinander lernen können. Sie erfahren, andere Menschen mit all ihren Persönlichkeitsmerkmalen zu respektieren, deren Kultur und Lebensgewohnheiten zu akzeptieren und sich damit auseinanderzusetzen. Die Mitarbeiter von tri-via leben diese Haltung vor, woran sich die Kinder und Jugendlichen orientieren können (Vorbildwirkung).
Wir bieten verschiedene Aktivitäten an, die je nach Interessenlage von unseren Kindern und Jugendlichen verfolgt werden können, wie beispielsweise:
Durch diese unterschiedlichen kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten können die Kinder und Jugendlichen sich positive Erlebnisse verschaffen, negative Erlebnisse verarbeiten, sich entspannen, überschüssige Kräfte und Aggressionen abbauen, Resilienz entwickeln, Fähigkeiten und Ressourcen entdecken bzw. weiterentwickeln, Anerkennung bekommen, sich gegenseitig messen und vieles mehr. Die Förderung über die drei Wege Musik, Kunst und Sport bietet einen Ausgleich zwischen schulischem Alltag und dem Leben in der Wohngruppe und trägt zur Identitätsentwicklung bei.
Strafe muss sein - das ist die landläufige Meinung vieler Eltern und anderer Personen, die erzieherisch tätig sind. Dabei gehen die Meinungen, was eine Strafe überhaupt ist, weit auseinander. Die einen verbinden Strafe traditionell mit Hausarrest, Fernsehverbot oder einer Tracht Prügel. Die anderen wiederum sehen Strafe generell als unangenehme Folge von unerwünschten Handlungen an wie beispielsweise Wegfall einer Mahlzeit bei Nichteinhaltungen der Essenszeiten oder Wegfall bzw. Verzögerung eines Ausflugs, falls das Zimmer nicht aufgeräumt wurde.
Laut UN Kinderrechtskonvention Artikel 19 und BGB § 1631 Absatz 2 haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jegliche Maßnahmen, welche das körperliche und seelische Wohl gefährden, sind unzulässig. Dazu gehören alle Formen von Gewaltanwendungen wie körperliche Züchtigung, Erniedrigungen und andere Misshandlungen. Unser Team ist sich der verantwortungsbewussten Aufgabe bewusst und behandelt alle Bewohner der WG mit Anstand und Respekt.
Unsere Kinder und Jugendlichen erfahren in unserer WG ein Höchstmaß an Transparenz. Sie kennen die Regeln, sie wissen, was erlaubt ist und was nicht. Was passiert, wenn es zu Regelverstößen kommt? Es gibt viele Möglichkeiten, ein Fehlverhalten erkenn- und erlebbar zu machen. Ist man höflich und bittet um etwas, dann erhöht sich drastisch die Chance, dass man erfolgreich sein wird, als wenn man es auf aggressive und respektlose Art und Weise versucht. Generell sollen unsere Bewohner wissen, dass...
alles mit allem zusammenhängt und jedes Verhalten eine positive oder negative Konsequenz nach sich zieht.
Beispiele für Konsequenzen statt Strafen
Lösungsorientierte Gespräche statt Anklagen
Wenn ein Fehlverhalten dauerhaft auftritt, dann führt das tri-via Team Gespräche durch, wo sich die oder der Jugendliche äußern kann. Dabei wird nochmal klar gemacht, dass der Aufenthalt in unserer WG freiwillig ist und wer sich fürs Bleiben entscheidet, sich auch für die Akzeptanz der Regeln bereiterklärt. Diese Gespräche sind immer lösungs- und nicht problemorientiert. Es geht immer darum Wege zu finden, gut miteinander auszukommen. Sollten diese Gespräche nicht erfolgreich sein, wird ein weiteres Treffen mit dem zuständigen ASD und ggf. Vormund oder Eltern veranstaltet. Im Extremfall erhält die betreffende Person eine Abmahnung, wo das Fehlverhalten verschriftlicht und genau beschrieben wird, welches Verhalten wir ab sofort erwarten.
Menschen brauchen besonders in den ersten Lebensjahren das Gefühl der Sicherheit, Geborgenheit und wohlwollender Begrenzung. Kinder benötigen dafür dauerhafte Bezugspersonen, idealerweise Mutter und Vater, die sie mit Nahrung und Kleidung versorgen, Körperkontakt halten, sie umarmen, beschützen, Orientierung und Zuversicht geben. Der Vorbildfunktion frühkindlicher Bezugspersonen kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Fehlt eine wichtige Bezugsperson oder kann die vorhandene Bezugsperson keine ausreichende Versorgungs- und Schutzfunktion gewährleisten, kommt es zu einer tiefgreifenden Verunsicherung der Kinder, die nicht selten in massiven Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Erkrankungen enden.
Leider haben viele Kinder und Jugendliche, welche die Hilfe unserer Einrichtung in Anspruch nehmen, negative frühkindliche Erfahrungen machen müssen wie Ablehnung der eigenen Person, Überforderung, fehlende emotionale Zuwendung, körperliche Vernachlässigungen, psychische und körperliche Misshandlungen oder sexueller Missbrauch. Diese Kinder haben oft große Probleme, mit anderen Menschen normale Bindungen einzugehen und zeigen Auffälligkeiten wie Aggressionen gegen andere und sich selbst, ambivalentes, vermeidendes oder desorganisiertes Bindungsverhalten, Depressionen, Drogenmissbrauch oder mangelndes Selbstwertgefühl.
Um den Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität zurück zu geben, braucht es viel Zeit und Geduld. Gerade bei emotional traumatisierten Kindern und Jugendlichen sitzt eine tiefsitzende Angst, sich auf andere Menschen einzulassen. Sie befürchten, dass man wie so oft in ihrem Leben enttäuscht werden wird. Stattdessen zeigen sie gegenteiliges, scheinbar destruktives Bindungsverhalten und beantworten Nähe und Zuwendung mit Ablehnung, Undankbarkeit, Impulsivität, offener und verdeckter körperlicher oder verbaler Aggression. Sie provozieren mit ihrem Verhalten Bindungsabbrüche, da sie nichts anderes kennen und so einer erneuten Enttäuschung zu entgehen versuchen. Aufgabe unserer Betreuer ist es, dieses Verhalten als Schutzfunktion zu erkennen und die Beziehung aufrechtzuerhalten. Das Aushalten von Ablehnung gegen gutgemeinte Beziehungsangebote gehört zu den Stärken unseres Teams. Im Laufe der Zeit haben sich Leitsätze bewährt, welche bei den Kindern und Jugendlichen schrittweise einen Lerneffekt hinsichtlich Bindungsverhalten auslösen konnten:
Ich respektiere dich als Mensch, akzeptiere aber nicht, was du tust.
oder
Du schaffst es nicht, dass ich anfange, dich nicht mehr zu leiden.
Bei der Beziehungsarbeit verfolgen wir den systemischen Ansatz, dass der Mensch grundsätzlich gut ist und alles in sich trägt, was er braucht, um in der Gesellschaft seinen Platz zu finden, der ihn ausfüllt und für andere positiven Einfluss ausübt. Viele der Kinder und Jugendlichen wissen nicht, dass sie dieses Potenzial in sich tragen. Unsere Aufgabe ist es, durch Aufbau einer gefestigten Bindung Zugang zu Interessen, Sorgen und Ängsten zu finden, um gemeinsam Perspektiven zu entwickeln. Dazu nutzen wir intensiv die drei pädagogischen Dimensionen Wertschätzung, Empathie und Kongruenz. Grenzsetzungen und Bestehen auf Regeln sind nur dann möglich, wenn die Beziehung steht. Nur so kann man Kinder und Jugendliche zu einer Verhaltensänderung bringen. Steht die Beziehung nicht, kommt es oft zu Trotz- und Abwehrreaktionen, welche die Entwicklung des Heranwachsenden nicht voranbringt. Starke Beziehungen führen zu starken Menschen, die sich selbst und andere helfen können. Das hat für unseren Erziehungs- und Versorgungsauftrag oberste Priorität.
Was bedeutet überhaupt Privatheit oder privat? Privat kommt von lat. privatus (abgetrennt, beraubt, für sich bestehend) und wurde später als Gegenteil von öffentlich gebraucht. Im Laufe der Geschichte wurde zwischen privater und öffentlicher Person unterschieden. Wir alle kennen ja, dass jemand privat oft ganz anders ist, als man durch die berufliche oder nur flüchtige Wahrnehmung erwarten mag. Diese Dualität der Person ist völlig normal. Wenn jemand in er Öffentlichkeit steht bzw. sich aus beruflichen oder anderen Gründen "zusammenreißen" muss, dann braucht man auch die Möglichkeit sich zurückzuziehen, um ganz für sich zu sein.
„Privatsphäre ist wie Sauerstoff – man schätzt sie erst, wenn sie fehlt.“
John Emontspool
Das Team der TRI-VIA Wohngemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, trotz der ausdrücklich als Heimerziehung bezeichneten Hilfe nach § 34 SGB VIII, dass unsere WG möglichst wenig an ein Heim erinnert. Fragt man in seinem Bekanntenkreis nach, was Heimerziehung traditionell bedeutet, dann kommen immer die gleichen Begriffe wie:
Strafmaßnahmen, kein Rückzug, strenge Regeln, Gewalt, kaum Individualität, Mehrbettzimmer, weiße Wände, permanente Kontrolle oder Attribute "typischer Heimkinder" wie verwahrlost, abgestumpft oder beziehungsgestört.
Unserer Ansicht nach geht ein Großteil dieser eher negativ behafteten Vorstellungen auf die Tatsache zurück, dass damals in vielen Heimen die individuelle Entfaltung und der Rückzug in einen persönlichen Schutzraum fehlte. In jeder guten Familie haben die Kinder ein eigenes Zimmer mit einem eigenen Bett, Tisch, Stuhl und persönlichen Gegenständen. Dieses Zimmer ist oft verschließbar und hier hat man das Recht auf Ruhe und auch mal das Recht aufs Nichtstun bzw. In-Ruhe-gelassen-werden.
Über viele Jahrzehnte hinweg waren Kinder und Jugendliche, welche in Heimen lebten, der ständigen Beobachtung ausgesetzt. Dieser Umstand führte oft zu starken Verhaltensauffälligkeiten wie Depressionen, Aggressionen, Suizidalität, gelernte Hilflosigkeit, Resignation bis hin zum Hospitalismus. Aus heutiger Sicht verstoßen solche überwachenden Maßnahmen, welche das Kindeswohl missachten, gegen grundlegende Kinder- bzw. Persönlichkeitsrechte.
Die UNICEF Kinderrechtskonvention schreibt dazu folgendes:
Artikel 3: Wohl des Kindes
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
Im deutschen Grundgesetz sind ebenfalls Artikel aufgeführt, welche das Recht auf Privatsphäre begründen:
Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 13:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Dem pädagogischen Team von TRI-VIA ist es wichtig, in unserer Wohngemeinschaft eine familiäre Atmosphäre zu gewährleisten, um Wohlbefinden und Ausgleich bei den Bewohnern zu fördern. Das zugestandene Recht auf Privatsphäre zeigt sich an folgenden Beispielen:
"Wenn Privatsphäre gesetzlos wird, haben nur Gesetzlose Privatsphäre."
Phil Zimmermann
Wichtig: unser Zugeständnis auf Rückzug und Privatheit darf nicht ausgenutzt werden, um das Zimmer vermüllen zu lassen, auf dem Zimmer zu rauchen oder Alkohol / Drogen zu konsumieren. Ebenfalls dürfen keine illegale Gegenstände in den eigenen Zimmern oder anderen Räumen gelagert werden (siehe Hausordnung). Das Recht auf Privatsphäre dient nicht dazu, die Betreuer vom pädagogischen Prozess auszuschließen. Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitbewohner und Betreuer stehen an oberster Stelle. In unserer WG steht das Gemeinwohl vor dem individuellen Wohl, was bedeutet, dass die Entfaltung der Persönlichkeit im eigenen Zimmer dort begrenzt ist, wo rechtliche Anforderungen (z.B. Waffengesetz, Brandschutzordnung, Jugendschutzgesetz usw.) oder hygienische Standards verletzt werden.
Partizipation ist ein zentraler Sammelbegriff in der Heimpädagogik und steht für Beteiligung, Teilnahme, Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung. Wir sind überzeugt, dass unsere Jugendlichen kompetente soziale Akteure sind, die neben persönlichen und gesellschaftlichen Schutzräumen vor allem partizipative Handlungsspielräume benötigen.
Es gibt verschiedene Gesetze, welche das Recht auf Mitbestimmung und -gestaltung seitens der jungen Menschen fordern. Allein im achten Sozialgesetzbuch gibt es eine Vielzahl von partizipativen Ansätzen, auf welche wir uns im folgenden beziehen.
SGB VIII § 5:
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
SGB VIII § 8:
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.
(2) Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen... erfolgen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form.
SGB VIII § 11:
(1) Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
SGB VIII § 36
:
(2) …Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält…
(5) …die Entscheidung, ob, wie und in welchem Umfang deren Beteiligung erfolgt, soll im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter Berücksichtigung der Willensäußerung und der Interessen des Kindes oder Jugendlichen… getroffen werden.
Persönlichkeitsstärkung
Ein Ziel von Partizipation ist es, die Rechte der jungen Menschen in allen Lebenslagen zu stärken und sie dabei zu unterstützen, diese Rechte einzufordern. Oft ist es so, dass Jugendliche in ihrer Biografie kaum ausreichende Erfahrungen hinsichtlich Mitbestimmung und Meinungsbekundung sammeln konnten. Das Wissen um die eigenen Rechte und der Möglichkeiten, diese einzufordern, dient dem Empowerment junger Menschen, wirkt Benachteiligungen entgegen, fördert Integration und Inklusion.
Demokratieverständnis
Ein weiteres Ziel ist das Kennenlernen und Anwenden einer demokratischen Grundhaltung. Dadurch lernen unsere Jugendlichen, dass sie ihre Umwelt aktiv und planvoll gestalten und andere Menschen positiv beeinflussen können. Durch Beteiligung erfahren junge Menschen, dass es lohnt sich einzumischen, dass es etwas bringt, sich einzubringen. Sie lernen, dass sie dadurch Veränderungen herbeiführen und Dinge in eine positive Richtung lenken können. Jugendliche lernen, aktiv zu leben, anstatt gelebt zu werden.
Selbstwirksamkeit
Darunter versteht die Psychologie die Überzeugung eines Menschen, schwierige Situationen und Herausforderungen selbstbestimmt und aus eigener Kraft heraus zu bewältigen. Nur wenn junge Menschen sich klar machen, dass sie ihre Lebenssituation aktiv und ggf. ohne fremde Hilfe gestalten können, verlassen sie die passive Opferrolle und nehmen ihr Leben in die eigenen Hände. Menschen mit hoher Selbstwirksamkeit besitzen eine starke Waffe für die Bewältigung des Alltags, sind ausgeglichener, kreativer und zufriedener. Gerade die angenommene Überzeugung, dass das eigene Leben fremdbestimmt sei und man nichts daran ändern könne, fördert Angststörungen, Drogenmissbrauch und unangemessene Bewältigungsstrategien wie Aggressionen, Depressionen oder Selbstverletzung bis hin zum Suizid.
Willkommensmappe
Um Partizipation in unserer Verselbstständigungsgruppe zu gewährleisten, müssen bestimmte Bedingungen geschaffen werden. Die Jugendlichen müssen zunächst wissen, welche Möglichkeiten sie haben, um sich zu beteiligen und mitzugestalten. Hierfür braucht es von Beginn an Informationen für die jungen Menschen über partizipative Angebote. Beim WG-Rundgang werden bereits Möglichkeiten der Mitbestimmung erläutert. Beim Einzug in die Wohngruppe erhält jeder Jugendliche eine Willkommensmappe, wo grundlegende Informationen über Mitgestaltung und Mitbestimmung enthalten sind.
Beschwerdemanagement
Den Jugendlichen wird ermöglicht, sich über sämtliche Vorgänge in der WG zu beschweren. Dafür gibt es einen Beschwerdebogen, wo das Problem genau beschrieben werden kann. Hier können die Jugendlichen entscheiden, ob ihre Beschwerde anonym oder mit Namen eingereicht werden soll. Neben der Problembeschreibung wird auch die Möglichkeit gegeben, Verbesserungsvorschläge zu formulieren. Abschließend ist eine Auswahl zu treffen, wie wir als Träger antworten sollen - persönlich, per WhatsApp, E-Mail, SMS oder gar nicht. Mit dieser Form der Partizipation wird den Jugendlichen die Chance zu aktiven Mitbestimmung über Abläufe in der WG eingeräumt.
Jugendteamsitzungen
Einmal pro Woche findet eine JTS statt, wo die Bewohner ihre Sorgen, Anregungen und Wünsche äußern können. Hier können Ämter und andere Aufgaben in der WG, Ausgehzeiten, Probleme mit Erziehern, Nachbarn oder anderen WG-Bewohnern besprochen werden. Ebenso wird hier die Möglichkeit gegeben, Angebote aus- oder abzuwählen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Wer nicht daran teilnimmt, verzichtet auf sein Mitspracherecht, muss dann aber die Entscheidung der teilnehmenden Personen akzeptieren.
Listen und Aushänge
Hier wird die Möglichkeit gegeben, sich anonym einzubringen für Vorschläge und Verbesserungen. Insbesondere betrifft das Freizeitangebote, Feriengestaltung, Reparaturen oder Mittagsgerichte.
Persönliche Gespräche
Den Jugendlichen ist es wichtig, persönliche Anliegen in einem Vier-Augen-Gespräch zu klären. Manche Dinge können eben nur mit bestimmten Betreuern besprochen werden, die entweder eine besondere Stellung haben oder denen man vertraut. Dringliche Themen sind beispielsweise:
Diese Gespräche nehmen eine zentrale Stellung zum Thema Partizipation ein. Unsere jungen Menschen schätzen es, wenn ihre Sorgen und Ängste aber auch Erfolge und Hoffnungen ein Gehör finden und ernst genommen werden. Sie spüren, dass sie aktiv ihr Schicksal mitbestimmen können und ihre persönlichen Vorlieben und Abneigungen respektiert werden. In bestimmten Fällen können auch Verträge aufgesetzt werden, wo konkrete Vereinbarungen festgehalten werden, woran sich beide Seiten zu halten haben. Hier wird das Bewusstsein der jungen Menschen geschult, dass Entscheidungen nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden sind. Die Mitarbeiter der TRI-VIA Kinder- und Jugendhilfe sind stets bestrebt, gemeinsam mit den Jugendlichen eine Win-Win-Situation zu schaffen, um für beide Seiten eine optimale Lösung zu finden. So lernen die Bewohner, ihre Wünsche und Anregungen anständig zu formulieren und gleichzeitig auch Grenzen und Hürden zu akzeptieren. Beispiele hierfür wären, dass man sich ein Amt aussuchen, sich aber nicht vor dem Amt drücken darf. Oder dass man durchaus eine Lieblingserzieherin oder einen Lieblingserzieher haben darf, mit der oder dem man besonders gerne redet und seine Zeit verbringt – aber trotzdem auf die anderen Betreuer hört und akzeptiert, dass nicht immer die Lieblingsbetreuer Dienst haben.
das selbstständige Denken und Handeln zu fördern, Demokratieverständnis zu wecken und Lebensperspektiven zu entwickeln. Eine Einrichtung, deren Strukturen starr sind und die Betreuer ausschließlich das Sagen haben, würde den jungen Menschen zu einem Befehlsempfänger degradieren und in seiner freien Persönlichkeitsentwicklung hemmen. Nach heutiger erziehungswissenschaftlicher Auffassung würde diese Art der Erziehung einer seelischen Kindeswohlgefährdung entsprechen, was wir selbstverständlich als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ablehnen.
(Angaben gem. § 5 TMG und § 55 RStV)
TRI-VIA Kinder- und Jugendhilfe
Rechtsform: Unternehmergesellschaft (hb)
Steuernummer: 203/121/11536
Eintrag Handelsregister: HRB 36518
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